Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung der Gepäckschließfächer
In diesen Gepäckschließfächern (GSF) können Sie Gepäck sicher und preiswert für eine begrenzte Zeit lagern. Die Nutzung der GSF erfolgt zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Nutzer akzeptieren mit der Zahlung des Mietzinses und durch die ordnungsgemäße Verriegelung des Gepäckschließfachs diese AGB:
1. Vertragsgegenstand
Die KVM GmbH, als Eigentümer und Betreiber der Gepäckschließfächer, gestattet Nutzern die Verwendung dieser GSF zur Aufbewahrung von Gepäck für bis zu 14 Tage gegen die Entrichtung eines Mietzinses.
Die Lagerung folgender Gegenstände ist untersagt:
- Gegenstände mit einem tatsächlichen Sach- oder immateriellen Wert von über 350,00 EUR
- Geld oder andere Zahlungsäquivalente, Zugangsmedien, Schmuck, Edelsteine, Kunstgegenstände, Ausweispapiere sowie Wertpapiere
- Leicht verderbliche oder übelriechende Gegenstände
- Gegenstände, deren Lagerung gefahrgut-rechtlichen Vorschriften unterliegt (z.B. explosions-, feuer- oder sonstige gefährliche Gegenstände)
- Gegenstände, deren Besitz gesetzlich eingeschränkt ist (z.B. Waffen, Munition und Betäubungsmittel)
2. Nutzungsgebühr
Das Nutzungsentgelt richtet sich nach der Nutzungsdauer und dem Schließfachmodell. Die Preise sind an den Gepäckschließfächern angezeigt.
3. Mietzeit
Das vertragliche Mietverhältnis beginnt mit der Zahlung des Mietzinses und der ordnungsgemäßen Verriegelung des Gepäckschließfachs. Zudem akzeptiert der Nutzer mit der Zahlung des Mietzinses und durch die ordnungsgemäße Verriegelung des Gepäckschließfachs diese AGB.
Das Mietverhältnis endet mit der Öffnung des Gepäckschließfachs. Die Gepäckschließfachtür bleibt auch nach Ablauf der bezahlten Mietzeit verschlossen. Nach Ablauf dieser Zeit wird der nachzuzahlende Betrag im Display angezeigt. Individuelle längere oder dauerhafte Nutzungszeiten sind nur nach schriftlicher Zustimmung KWM möglich.
Der Zugang zu den Gepäckschließfächern richtet sich nach den Öffnungszeiten derjenigen Einrichtung, auf deren Gelände sich die Gepäckschließfächer befinden. Die Öffnungszeiten können je nach Wetterlage und Jahreszeiten unterschiedlich sein.
Der Zugang zu den Gepäckschließfächern außerhalb dieser Öffnungszeiten ist nicht möglich.
Die Gepäckschließfächer werden für den einmaligen Einschluss von Gepäckstücken innerhalb des bezahlten Mietzeitraums angeboten. Gepäckstücke können nur innerhalb der ersten 2 Minuten nach der erstmaligen Verriegelung des Gepäckschließfachs kostenlos in das Gepäckschließfach eingebracht btw. entnommen werden. Durch das Öffnen nach Ablauf dieser 2 Minuten endet die Einschlusszeit und ein erneuter Einschluss ist nur durch erneutes Entrichten der Nutzungsgebühr möglich.
4. Vertragswidrige Nutzung / Überschreitung der maximalen Mietzeit / Verwahrung von Gegenständen / Vertragskündigung
Bei Verdacht einer vertragswidrigen und/oder illegalen Nutzung ist KWM berechtigt, das Gepäckschließfach ohne Zustimmung des Nutzers selbst zu öffnen oder durch Dritte öffnen zu lassen, das Gepäck zu öffnen, zu sichten und gegebenenfalls in Verwahrung zu nehmen. Gleiches gilt bei Überschreitung der maximalen Mietzeit von 14 Tagen.
Die Öffnung der Gepäckschließfachtür, die Sichtung des Gepäcks und ggf. die Sonderlagerung des Gepäcks kann auch aufgrund polizeilicher o.a. behördlicher Maßnahmen erfolgen.
Die Verwahrung von Gepäck nach Überschreitung der maximalen Mietzeit ist weiter kostenpflichtig. KWM wird das Gepäck maximal 6 Monate am Firmensitz der KWM verwahren. Dies gilt nicht, wenn aus Hygiene- oder Sicherheitsgründen die sofortige Entsorgung des Gepäcks geboten ist. In diesem Fall wird der Nutzer nicht entschädigt.
Die KWM behält sich aufgrund der Beschaffenheit der Gegenstände eine spezielle Verwahrung vor, die weitere Kosten verursachen kann. Nach Ablauf dieser Frist entsteht der KWM ein Pfandrecht u. andere Rechte an den gelagerten Gegenständen nach §§ 1204 ff. BGB, sowie § 320 BGB Einrede des nicht erfüllten Vertrags, außerdem ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB. Die KWM behält sich das Recht vor, das Vertragsverhältnis jederzeit aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Nutzer gegen die Verhaltensregeln der Einrichtung, auf deren Gelände sich die Gepäckschließfächer befinden, oder die AGB verstößt. Die Kündigung kann mündlich vor Ort oder fernmündlich durch die KWM oder durch ermächtigte Dritte erklärt werden. Der Nutzer verzichtet dabei gem. § 151 S. 1 BGB auf den Zugang der Kündigungserklärung.
5. Haftung
Die Karl W. Müller Vertriebs GmbH haftet nur für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Personenschäden oder der Verletzung vertraglicher Pflichten. Im Falle der Verletzung vertraglicher Pflichten sind Ersatzansprüche auf den vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen bleibt die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
6. Verlust des Schlüssels oder des Schließmediums
KVM muss ein Schließfach, dessen Zugangs- oder Schließmedien nicht vorgelegt werden können, nur dann öffnen und die Gegenstände herausgeben oder die nach Überschreitung der Mietdauer entnommenen und verwahrten Gegenstände herausgeben, wenn folgendes erfüllt ist:
- Ausweisung mit einem amtlichen Personalausweis
- Beschreibung der Inhalte
- Entrichtung aller Nutzungs-, Bearbeitungs- und Verwahrungsentgelte (siehe Punkt 7)
- Bestätigung des Empfangs der Gegenstände
Bitte beachten Sie die Servicezeiten. Die Karl W. Müller Vertriebs GmbH bietet keinen 24-Stundenservice für die Schließfächer an.
7. Preise
Das Nutzungsentgelt befindet sich übersichtlich an jedem Schließfach.
Unabhängig von Ihrem Verschulden ist bei Überschreitung der maximalen Nutzungsdauer von 14 Tagen oder bei Verdacht auf vertragswidrige Nutzung zusätzlich zum Nutzungsentgelt für die Öffnung und Leerung der Gegenstände ein Betrag von 35,00 EUR zu zahlen.
Für die Verwahrung ihrer Gegenstände ist im oben genannten Fall ein Verwahrungsentgelt zu zahlen. Dieses Verwahrungsentgelt beträgt 5,00 EUR pro angefangenem Kalendertag, höchstens jedoch 75,00 EUR.
Im Falle des Verlustes der Zugangs- oder Schließmedien ist unabhängig von Ihrem Verschulden für die Öffnung und Leerung des Schließfaches ein Betrag von 35,00 EUR sowie für den Ersatz des Zugangs- oder Schließmediums ein Betrag von 45,00 EUR zu zahlen.
Darüber hinaus sind ggf. von Ihnen zusätzliche Kosten für eine erforderliche besondere Verwahrung, Reinigung oder Entsorgung der Gegenstände zu erstatten.
8. Sonstiges
Es gilt das Bürgerliche Gesetzbuch. Die Mietpreise sind inkl. 19% Umsatzsteuer. Kein Geldwechsel. Bei Überbezahlung keine Rückgabe des zu viel gezahlten Betrages.
Die KWM bleibt Eigentümerin sämtlicher Gepäckfachschlüssel. Der Mietzins kann bei Geschäfts- und Dienstreisen als betriebsbedingte Ausgabe bzw. Werbungskosten formlos als Eigenbeleg geltend gemacht werden.
Service-Personal ist in spätestens 24 Stunden vor Ort.
Beschwerden sind in Schriftform unter Angabe von Ort, Datum und Unterschrift in deutscher Sprache an die unten genannte Adresse an die KWM zu senden.
Entstandene Kosten aufgrund defekter Gepäckschließfächer werden ausschließlich in Form von Überweisung erstattet.
Bei Problemen muss zuerst die KWM GmbH kontaktiert werden.
Andernfalls trägt der Nutzer sämtliche Kosten, welche durch einen Polizeieinsatz oder einen Einsatz Dritter und dessen Folgen für die KWM entstehen.
Gerichtsstand u. Erfüllungsort: Braunschweig
9. Kontakt
Mo – Do: 8 – 15 Uhr
Fr: 8 – 12 Uhr
Tel. +49 531 – 210400
Verantwortlich:
Karl W. Müller Vertriebsgesellschaft mbH
Am Hafen 32
38112 Braunschweig
Stand: 01.07.2022