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ZOB | Für Busunternehmen

Kernqualitäten des ZOB

Am 27. Mai 1966 wurde der Omnibusbahnhof am Funkturm eröffnet. Die Internationale Omnibusbahnhof Betreibergesellschaft mbH (IOB) betreibt im Auftrag der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) den Zentralen Omnibusbahnhof in Berlin (ZOB). Das Kerngeschäft der IOB besteht in der Steuerung der Fernbus-Abläufe, des Gelegenheitsverkehres sowie der wirtschaftlichen Nutzung der Immobilien auf dem ZOB. Zahlreiche Linienverkehre verbinden Berlin mit allen großen Städten Deutschlands sowie mit vielen Regionen Europas. Auf Grund seiner geografischen Lage spielt der ZOB Berlin seit jeher einer besonderen Rolle als Tor nach Osteuropa, Russland und dem Baltikum. Über den ZOB wird der gesamte Fernlinienbusverkehr von und nach Berlin bedient. Zahlreiche Busunternehmen, auch für Ausflugs- und Gelegenheitsverkehre profitieren von unseren Kernqualitäten.

  • Kompetente Betreuung
  • Bereitstellung von Haltestellenkapazitäten zur Abfahrt -und/oder Ankunft von Fernbussen
  • Aufenthaltsqualität durch witterungsgeschütze Haltstellen und Wartebereiche, sowie eine Vielzahl gastronomischer Angebote
  • Fahrgastinformation durch elektronische Fahrzielanzeiger, Beschallungsanlage, persönliche Auskünfte
  • Weiterreichung von Verspätungsmeldungen oder kurzfristigen Fahrplanänderungen gemäß der Fahrgastrechte
  • Unterstützung bei der Koordination der Fahrgastwechsel
Überzeugen Sie sich von unserer Leistungsfähigkeit.

24 Stunden Betrieb

Wir sind mit unserem Team an sieben Tagen in der Woche im 24-Stunden-Betrieb tätig.

Services

Der Zentrale Omnibusbahnhof Berlin bietet eine Vielzahl von Serviceeinrichtungen für Reisende, aber auch für Busunternehmen an. Wir betrachten uns als Dienstleister - für Ihre Fahrgäste, für Ihre Fahrpersonale und für jedes einzelne Busunternehmen. Wir freuen uns auch über Anregungen für Optimierungen.

Fahrgäste ausrufen

Fehlende Fahrgäste werden durch unser ZOB-Service-Personal über unsere Beschallungsanlage ausgerufen - insbesondere wichtig für den Gelegenheitsverkehr.

Zubringer Service

Im Taxibereich haben Ihre Zubringer die Möglichkeit an den dafür vorgesehen Stellplätzen Fahrgäste zum ZOB zu bringen und wieder abzuholen.

Bustoiletten

In der Zeit zwischen 06:00 und 21:00 Uhr besteht auf dem Gelände des ZOB die Möglichkeit, Bustoiletten kostenpflichtig zu entleeren und Frischwasser aufzunehmen.

Übernachtungen

Direkt am ZOB befinden sich das IBIS Hotel und an der AVUS Nordschleife das Hotel Avus. Weitere Hotels und Pensionen befinden sich im direkten Umfeld des ZOB, wie z.B. in der Neuen Kantstraße oder am Kaiserdamm.

Tankstelle

In unmittelbarer Nähe zum ZOB befindet sich eine ARAL-Tankstelle mit Reinigungsmöglichkeiten und einem zugehörigen Tankstellenbistro.

Standortplan

Folgen Sie auf der Autobahn und innerhalb Berlins den Hinweisschildern ICC/Messe und Busbahnhof. Die Einfahrt auf das Gelände des ZOBs befindet sich auf dem Messedamm, Richtung Süden fahrend.

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Anmeldung

Hier können Sie sich als Reisebusunternehmen für die Nutzung des ZOB anmelden. Bitte beachten Sie jedoch, dass wir selbst über keinen eigenen Fuhrpark verfügen und so selbst auch nicht als Reiseveranstalter oder -vermittler auftreten. Falls Sie beabsichtigen, einen Linienverkehr mit Reisebussen über den Zentralen Omnibusbahnhof abwickeln zu wollen, senden Sie Ihre Liniengenehmigung bitte vorab per Email oder per Fax.

Bitte verwenden Sie zur Anmeldung Ihrer Fahrten ausschließlich das bereitgestellte Excel-Anmeldeformular und senden Sie dieses per Email an: anmeldung@iob-berlin.de

Kapazitätenübersicht

Ordnungen

Als Betreiber des Zentralen Omnibusbahnhofs Berlin (ZOB) zur Nutzung als öffentliche Einrichtung, gibt es Regelungen zur Abrechnung von Leistungen und Vorschriften für die Benutzung des ZOB. Diese können von staatlicher Seite in Form von Gesetzen, Verordnungen oder Satzungen erlassen werden. Es steht aber auch diversen nichtstaatlichen Organisationen das Recht zu, für ihre Tätigkeiten im Rahmen ihres jeweiligen Aufgabenkreises Ordnungen zu erlassen. Diese Ordnungen sind öffentlich bekanntzumachen, zumindest auszuhängen oder zur Einsicht bereitzuhalten.