
ZOB | Für Busunternehmen
Kernqualitäten des ZOB
Services
Der Zentrale Omnibusbahnhof Berlin bietet eine Vielzahl von Serviceeinrichtungen für Reisende, aber auch für Busunternehmen an. Wir betrachten uns als Dienstleister - für Ihre Fahrgäste, für Ihre Fahrpersonale und für jedes einzelne Busunternehmen. Wir freuen uns auch über Anregungen für Optimierungen.
Standortplan
Folgen Sie auf der Autobahn und innerhalb Berlins den Hinweisschildern ICC/Messe und Busbahnhof. Die Einfahrt auf das Gelände des ZOBs befindet sich auf dem Messedamm, Richtung Süden fahrend.
Anmeldung
Hier können Sie sich als Reisebusunternehmen für die Nutzung des ZOB anmelden. Bitte beachten Sie jedoch, dass wir selbst über keinen eigenen Fuhrpark verfügen und so selbst auch nicht als Reiseveranstalter oder -vermittler auftreten. Falls Sie beabsichtigen, einen Linienverkehr mit Reisebussen über den Zentralen Omnibusbahnhof abwickeln zu wollen, senden Sie Ihre Liniengenehmigung bitte vorab per Email oder per Fax.
Bitte senden Sie uns vorab Ihre Liniengenehmigung per E-Mail oder Fax.
Bitte verwenden Sie zur Anmeldung Ihrer Fahrten ausschließlich das bereitgestellte Excel-Anmeldeformular und senden Sie dieses per Email an: anmeldung@iob-berlin.de
Bitte senden Sie uns vorab Ihre Liniengenehmigung per E-Mail oder Fax.
Bitte verwenden Sie zur Anmeldung Ihrer Fahrten ausschließlich das bereitgestellte Excel-Anmeldeformular und senden Sie dieses per Email an: anmeldung@iob-berlin.de
Kapazitätenübersicht
Während der Baumaßnahmen wird es zu Einschränkungen in der Anzahl an nutzbaren Haltestellen kommen.
Zur Erhöhung der Planungssicherheit für alle Akteure am ZOB haben wir ein neues Anmeldeverfahren eingerichtet, um einen reibungslosen Betriebsablauf zu gewährleisten.
Dies betrifft sowohl Anfragen zum Gelegenheits- und Linienverkehr als auch Änderungen bei bestehenden Linien.
An dieser Stelle haben wir für den Zeitraum der nächsten sechs Wochen unsere freien Haltestellenkapazitäten veröffentlicht. Insbesondere in den grünen Zeitfenstern sind noch ausreichend freie Haltestellen vorhanden. Bitte beachten Sie, dass für eine Abfahrt jeweils vier 5-Minuten-Slots und für eine Ankunft drei 5-Minuten-Slots grün sein sollten.
Das Anmeldeverfahren erfolgt in folgenden Schritten:
1. Veröffentlichung der Kapazitäten für die in sechs Wochen beginnende Kalenderwoche
2. Annahmeschluss fünf Wochen vor der jeweiligen Kalenderwoche
3. Freigabe vier Wochen vor der jeweiligen Kalenderwoche.
Dies betrifft sowohl Anfragen zum Gelegenheits- und Linienverkehr als auch Änderungen bei bestehenden Linien.
An dieser Stelle haben wir für den Zeitraum der nächsten sechs Wochen unsere freien Haltestellenkapazitäten veröffentlicht. Insbesondere in den grünen Zeitfenstern sind noch ausreichend freie Haltestellen vorhanden. Bitte beachten Sie, dass für eine Abfahrt jeweils vier 5-Minuten-Slots und für eine Ankunft drei 5-Minuten-Slots grün sein sollten.
Das Anmeldeverfahren erfolgt in folgenden Schritten:
1. Veröffentlichung der Kapazitäten für die in sechs Wochen beginnende Kalenderwoche
2. Annahmeschluss fünf Wochen vor der jeweiligen Kalenderwoche
3. Freigabe vier Wochen vor der jeweiligen Kalenderwoche.
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Kapazitätsdarstellung KW 01 (pdf)
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Kapazitätsdarstellung KW 02 (pdf)
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Kapazitätsdarstellung KW 03 (pdf)
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Kapazitätsdarstellung KW 04 (pdf)
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Kapazitätsdarstellung KW 43 (pdf)
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Kapazitätsdarstellung KW 44 (pdf)
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Kapazitätsdarstellung KW 45 (pdf)
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Kapazitätsdarstellung KW 46 (pdf)
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Kapazitätsdarstellung KW 47 (pdf)
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Kapazitätsdarstellung KW 48 (pdf)
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Kapazitätsdarstellung KW 49 (pdf)
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Kapazitätsdarstellung KW 50 (pdf)
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Kapazitätsdarstellung KW 51 (pdf)
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Kapazitätsdarstellung KW 52 (pdf)
Ordnungen
Als Betreiber des Zentralen Omnibusbahnhofs Berlin (ZOB) zur Nutzung als öffentliche Einrichtung, gibt es Regelungen zur Abrechnung von Leistungen und Vorschriften für die Benutzung des ZOBs. Diese können von staatlicher Seite in Form von Gesetzen, Verordnungen oder Satzungen erlassen werden. Es steht aber auch diversen nichtstaatlichen Organisationen das Recht zu, für ihre Tätigkeiten im Rahmen ihres jeweiligen Aufgabenkreises Ordnungen zu erlassen. Diese Ordnungen sind öffentlich bekanntzumachen, zumindest auszuhängen oder zur Einsicht bereitzuhalten.