Gebührenordnung
für die Nutzung des Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) Berlin
gültig ab 01. Oktober 2024
Die Nutzung des ZOB Berlin ist gebührenpflichtig. Die Gebühren werden abhängig von der Art der Nutzung des ZOB erhoben und gelten wie folgt:
1. Nutzungsgebühr
Die Nutzungsgebühr für jeweils eine angemeldete Nutzung (Punkt 2 der Benutzungsordnung),
bezogen auf ein Fahrzeug, beträgt 16,81 EUR zuzüglich des jeweils geltenden Mehrwertsteuersatzes.
Als Nutzung gilt die Einfahrt in einen Haltestellenbereich zum Zweck des Ein- bzw. Ausstiegs
von Fahrgästen. Einzelheiten regelt Punkt 2 der Benutzungsordnung.
2. Aufschläge
Aufschlag für Premiumzeiten
Für Nutzungen in den stark frequentierten Zeiten (Premiumzeiten) wird ein Aufschlag auf die
Nutzungsgebühr von 2,52 EUR zuzüglich des jeweils geltenden Mehrwertsteuersatzes erhoben.
Premiumzeiten sind:
Montag – Sonntag 6:00 – 9:00 Uhr und 17:00 – 20:00 Uhr
Aufschlag für nicht gemeldete Abweichungen/Verspätungen
Für nicht gemeldete Abweichungen / Verspätungen (Punkt 2 der Benutzungsordnung) wird ein Aufschlag auf die Nutzungsgebühr von 4,20 EUR zuzüglich des jeweils geltenden Mehrwertsteuersatzes erhoben
Aufschlag für nicht angemeldete Nutzungen
Für eine nicht angemeldete Nutzung wird ein Aufschlag auf die Nutzungsgebühr von 17,65 EUR zuzüglich des jeweils geltenden Mehrwertsteuersatzes erhoben.
3. Stornierung von Nutzungen
Wird eine angemeldete Nutzung storniert, so wird für diese Nutzung eine reduzierte Nutzungsgebühr nach folgender Maßgabe berechnet. Die Reduzierung hängt davon ab, wie lange im Voraus die Nutzung storniert wird.
| Wie lange vor der Nutzung | Reduzierung Nutzungsgebühr |
|---|---|
| weniger als 24 Stunden | Keine |
| weniger als 48 Stunden | 25 % |
| weniger als 72 Stunden | 50 % |
| weniger als 96 Stunden | 75 % |
| bis 96 Stunden | 100 % |
4. Entsorgung von Schmutzwasser aus Bordtoiletten und Frischwasseraufnahme (6:00 – 21:00 Uhr)
Die Gebühr für jeweils eine Entsorgung inkl. Frischwasseraufnahme, bezogen auf ein Fahrzeug, beträgt 19,33 EUR zuzüglich des jeweils geltenden Mehrwertsteuersatzes.
5. Parkgebühr
Die Gebühr für die Nutzung von Parkmöglichkeiten (Punkt 4 der Benutzungsordnung) auf dem Gelände des ZOB Berlin beträgt je Fahrzeug:
| Nutzungsdauer | Parkgebühr zzgl. der jeweils geltenden MwSt. |
|---|---|
| bis zu sieben Stunden | 21,01 EUR |
| bis zu 11 Stunden | 25,21 EUR |
| bis zu 24 Stunden | 29,41 EUR |
| für jeweils weitere begonnene 24 Stunden | 29,41 EUR |