ZOB-Logo
  • Anfahrt zum ZOB
  • Haltestellenübersicht
ZOB-Logo
  • Für Fahrgäste
    • Abfahrten und Ankünfte
    • Einrichtungen und Services
      WartehalleSchließfächerToilettenGastronomieFahrkartenautomatenTicketschalterTaxistandParkplätzeBarrierefreier Zugang
    • Haltestellenübersicht
    • Barrierefreiheit
      Vor OrtAnreiseWeiterreise
  • Für Busunternehmen
    • Kernqualitäten
    • Services
      Zubringer-ServiceBus- und CampertoilettenÜbernachtungenTankstelle und Autowaschanlage
    • Haltestellenübersicht
    • Anmeldung
    • Kapazitätenübersicht
    • Ordnungen
  • Der Busbahnhof
    • Tickets kaufen
      FlixbusEcolinesReisebüro KorabiNahverkehr
    • An der Haltestelle
    • Im Wartebereich
    • Schließfächer
    • Die Toiletten
    • Shops und Gastronomie
      K KioskBaccaFritten MafiaIndia ExpressSimorgh
    • Stops vor Ort
      ParkenTaxistandÜbernachten
  • |

Gebühren­ordnung

für die Nutzung des Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) Berlin
gültig ab 01. Oktober 2024


Die Nutzung des ZOB Berlin ist gebührenpflichtig. Die Gebühren werden abhängig von der Art der Nutzung des ZOB erhoben und gelten wie folgt:

1. Nutzungsgebühr

Die Nutzungsgebühr für jeweils eine angemeldete Nutzung (Punkt 2 der Benutzungsordnung), bezogen auf ein Fahrzeug, beträgt 16,81 EUR zuzüglich des jeweils geltenden Mehrwertsteuersatzes.
Als Nutzung gilt die Einfahrt in einen Haltestellenbereich zum Zweck des Ein- bzw. Ausstiegs von Fahrgästen. Einzelheiten regelt Punkt 2 der Benutzungsordnung.


2. Aufschläge

Aufschlag für Premiumzeiten

Für Nutzungen in den stark frequentierten Zeiten (Premiumzeiten) wird ein Aufschlag auf die Nutzungsgebühr von 2,52 EUR zuzüglich des jeweils geltenden Mehrwertsteuersatzes erhoben.
Premiumzeiten sind:
Montag – Sonntag 6:00 – 9:00 Uhr und 17:00 – 20:00 Uhr

Aufschlag für nicht gemeldete Abweichungen/Verspätungen

Für nicht gemeldete Abweichungen / Verspätungen (Punkt 2 der Benutzungsordnung) wird ein Aufschlag auf die Nutzungsgebühr von 4,20 EUR zuzüglich des jeweils geltenden Mehrwertsteuersatzes erhoben

Aufschlag für nicht angemeldete Nutzungen

Für eine nicht angemeldete Nutzung wird ein Aufschlag auf die Nutzungsgebühr von 17,65 EUR zuzüglich des jeweils geltenden Mehrwertsteuersatzes erhoben.


3. Stornierung von Nutzungen

Wird eine angemeldete Nutzung storniert, so wird für diese Nutzung eine reduzierte Nutzungsgebühr nach folgender Maßgabe berechnet. Die Reduzierung hängt davon ab, wie lange im Voraus die Nutzung storniert wird.

Wie lange vor der NutzungReduzierung Nutzungs­gebühr
weniger als 24 StundenKeine
weniger als 48 Stunden25 %
weniger als 72 Stunden50 %
weniger als 96 Stunden75 %
bis 96 Stunden100 %

4. Entsorgung von Schmutzwasser aus Bordtoiletten und Frischwasseraufnahme (6:00 – 21:00 Uhr)

Die Gebühr für jeweils eine Entsorgung inkl. Frischwasseraufnahme, bezogen auf ein Fahrzeug, beträgt 19,33 EUR zuzüglich des jeweils geltenden Mehrwertsteuersatzes.


5. Parkgebühr

Die Gebühr für die Nutzung von Parkmöglichkeiten (Punkt 4 der Benutzungsordnung) auf dem Gelände des ZOB Berlin beträgt je Fahrzeug:

Nutzungs­dauerPark­gebühr
zzgl. der jeweils geltenden MwSt.
bis zu sieben Stunden21,01 EUR
bis zu 11 Stunden25,21 EUR
bis zu 24 Stunden29,41 EUR
für jeweils weitere begonnene 24 Stunden29,41 EUR

Impressum

IOB mbH
Messedamm 8
14057 Berlin
verkehrsleitung@iob-berlin.de

TEL 030 / 30 10 01 75

Unter der Telefonnummer sind keine Ticket- bzw. Fahrplanauskünfte sowie Platzreservierungen möglich!
Die IOB mbH tritt nicht als Reisevermittler (Reisebüro) auf.
Sollten Sie am ZOB etwas verloren haben, schreiben Sie bitte eine Anfrage über das Kontaktformular anstatt anzurufen.
Bei businternen Serviceanfragen (verlorene Gegenstände, Fragen zu Buchungen, Fahrplanauskünfte) bitte an den Veranstalter/das Busunternehmen wenden.

ZOB-Logo

Journalistische Anfragen, Foto- und Filmvorhaben
E-Mail: filmundfoto@iob-berlin.de

Über uns | Impressum | AGB | Datenschutz | Digitale Barrierefreiheit | Fahrgastrechte | Lizenzen